Warum ein Testament wichtig ist

Was Sie über das österreichische Erbrecht wissen sollten:

Das Erbrecht regelt in Österreich, was mit dem Vermögen einer Person nach ihrem Tod geschieht. Ohne eine bewusste Regelung tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft, die nicht immer den persönlichen Vorstellungen entspricht. Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihren Nachlass individuell zu gestalten und Konflikte unter Erben zu vermeiden.

 

Gesetzliche Erbfolge in Österreich

Wenn kein Testament (und keine anderen letztwilligen Verfügungen oder Ehepakte, etc.)
vorliegt, bestimmt das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) die gesetzliche Erbfolge. In
erster Linie erben Ehepartner (nicht aber der Lebensgefährte) und Kinder. Ist die verstorbene
Person verheiratet, erhält der Ehepartner ein Drittel des Nachlasses, während die Kinder den
Rest zu gleichen Teilen aufteilen. Doch was passiert, wenn die Verstorbenen nicht verheiratet,
aber Eltern eines oder mehrerer Kinder sind? Hier entfällt der Anteil des Ehepartners, und der
gesamte Nachlass wird unter den Kindern aufgeteilt.

Unverheiratete Paare und ihre Herausforderungen

Für unverheiratete Partner sieht das österreichische Erbrecht keine automatische
Berücksichtigung vor. Das bedeutet: Ohne Testament geht der unverheiratete Lebensgefährte
leer aus – selbst wenn er jahrzehntelang Teil des gemeinsamen Lebens war. Der Nachlass geht
in solchen Fällen direkt an die Kinder oder an andere gesetzliche Erben wie Eltern oder
Geschwister. Wer seinen Partner absichern möchte, muss dies zwingend in einem Testament
festlegen!


Die Vorteile eines Testaments

Ein Testament gibt Ihnen nicht nur die Freiheit, bestimmte Personen oder Organisationen zu
begünstigen, sondern ermöglicht auch klare Regelungen für komplexe Familiensituationen. Es
ist möglich, die Erbteile individuell zu verteilen oder auch bestimmte Vermögenswerte wie
Immobilien direkt einer Person zuzuweisen. Darüber hinaus können Sie Pflichten wie
Pflegeleistungen oder die Verwaltung des Nachlasses konkret regeln.


Pflichtteile – Was Sie wissen sollten

Selbst mit einem Testament können bestimmte Personen nicht komplett vom Erbe
ausgeschlossen werden. Das Pflichtteilsrecht in Österreich gewährleistet Kindern und
Ehepartnern (oder eingetragenen Partnern) einen Mindestanteil am Nachlass, der die Hälfte
des gesetzlichen Erbteils beträgt. Lediglich bei schwerwiegenden Gründen – etwa bei
strafbaren Handlungen gegen den Verstorbenen – kann der Pflichtteil entzogen werden.


Rechtssicherheit schaffen

Ein Testament sollte nicht leichtfertig verfasst werden. Formfehler können dazu führen, dass es
unwirksam ist. Bei umfangreicheren Vermögen oder komplexen Familienverhältnissen kann
auch eine erbrechtliche Beratung sinnvoll sein, um Streitigkeiten zu vermeiden. Dabei helfen
wir Ihnen sehr gerne. Gemäß unserem Leitsatz „Mit Vorrang zu Ihrem Recht“ verschaffen wir
Ihnen einen Überblick über aktuelle Entscheidungen der Höchstgerichte und bereiten einen
entsprechenden Testamentsentwurf auf, welcher nach Unterfertigung sicher verwahrt wird,
sodass Ihr letzter Wille jedenfalls Gehör findet.

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